Für unsere Leistungen können Sie eine Förderung/Steuerbonus erhalten.
Nach Beschluss der Bundesregierung können seit Jahresbeginn 2006 Kosten für Handwerksleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Jedem Steuerzahler steht dabei ein Bonus von maximal 600,00 Euro pro Jahr zur Verfügung. Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen kann der Steuerbonus von Mietern wie Eigentümern gleichermaßen geltend gemacht werden. Der Bonus wird für Arbeitskosten von Handwerkern gewährt, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorliegt.
Detaillierte Informationen bieten die Websites des Finanzministeriums (hier klicken) und des Handwerksblattes (hier klicken).
Weitere Förderungen und Zuschüsse erteilen z.B. die Bundesländer oder die KfW Bank für thermische Sanierung oder für innovative und umweltfreundliche Modernisierungen. Bei dieser oder einer anderen Förderungen sind wir Ihnen gern behilflich.